In diesem Sommer war es zeitweise heißer, als so mancher ertragen konnte. Wer jetzt darüber nachdenkt, im nächsten Jahr in Haus oder Wohnung weniger schwitzen zu müssen, steht vor der Entscheidung: Klimaanlage oder mobiles Klimagerät? Beides hat Vor- und Nachteile – und ist nicht zuletzt mit rechtlichen Konsequenzen verbunden.

Im Hochsommer hat so manche Sonnenlage auch ihre Schattenseiten: In der Wohnung oder im Haus kann es bisweilen unerträglich heiß werden. Abhilfe schaffen könnte eine Klimaanlage. Doch welche ist die Richtige? Worauf ist bei Einbau sowie Energie-Effizienz zu achten und wo wird es juristisch heikel?

Hat der Eigenheimbesitzer freie Hand?

Wer Eigentümer eines Einfamilienhauses ist, hat zumindest den größten Spielraum für seine Entscheidung. Bei einer Splitanlage etwa – bei der wird die Anlage so befestigt, dass die Kühlung innen ist, der Kompressor jedoch draußen – kann er im Schlafzimmer einen Wanddurchbruch vornehmen. Alternativ baut er eine Anlage zentral für ein ganzes Haus ein. In der Regel wird diese auf dem Dach montiert und es werden Leitungen in die zu kühlenden Zimmer verlegt.

Kritisch wird es, wenn das Eigenheim in größerer Nähe zu den Häusern der Nachbarn steht. Denn Klimaanlagen und mobile Klimageräte können laut sein. Darum gilt das Bundesemissionsschutzgesetz bzw. die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz „TA Lärm“. Diese müssen auch die Bewohner eines freistehenden Einfamilienhauses berücksichtigen. Denn die Nachbarn dürfen in keinem Fall durch die Klimaanlage gestört werden. Die jeweils zulässige Dezibelhöhe hängt nicht nur von der Tageszeit ab, sondern auch davon, ob das Haus in einem reinen Wohngebiet oder eher in einem Mischgebiet steht. Falls die Lautstärke der Klimaanlage zu Beschwerden führt, muss sie gegebenenfalls zurückgebaut werden. Wer unnötige Geldausgaben vermeiden will, tut gut daran, sich vor dem Einbau Rat bei einem Fachmann zu holen.

Problemfall Eigentümergemeinschaft

Wer nicht im Einfamilienhaus, sondern in einer Eigentümergemeinschaft wohnt, kennt das: Einen einvernehmlichen Entschluss durchzusetzen, kann schwierig werden. Das gilt auch, wenn man nur in einem Zimmer einen Durchbruch für eine Splitanlage machen möchte. Denn in bestimmten Fällen bekommen die Nachbarn die Geräusche und die Wärmeentwicklung des Geräts ab. Wenn dann im Zweifelsfall der Balkon nicht mehr benutzt werden kann, ist Ärger vorprogrammiert. Dementsprechend wird man in Mehrparteienhäusern künftig vermutlich eher eine mobile Monoanlage installieren – bei der die Abluft nur durch einen dicken Schlauch nach draußen geblasen wird. Auch hier gilt: Die Nachbarn dürfen nicht gestört werden. Außerdem darf Kondenswasser aus dem Schlauch weder auf den Balkon des Nachbarn tropfen noch die Fassade schädigen.

Was gilt bei Mietern?

Genau wegen dieser Probleme macht es für Mieter Sinn, erst mit ihrem Vermieter zu sprechen, bevor sie ein mobiles Klimagerät kaufen. Eine Empfehlung, die auch der Deutsche Mieterbund ausspricht. Man mag es nicht glauben, aber bei den mobilen Geräten könnte sich ein Nachbar sogar gestört fühlen, weil der Schlauch des Klimageräts aus dem Fenster schaut. Daher gilt auch hier die goldene Regel: Solche kritischen Aspekte bereits vor dem Kauf eines mobilen Geräts klären, dann wird im Zweifelsfall der Geldbeutel geschont.

Bewährte Alternativen

Stromfresser sind Klimaanlagen allemal. Als kostengünstige Alternative reicht eventuell ja auch ein Ventilator, der mit einer Zeituhr oder einer vernetzten Steckdose verbunden ist. Zusätzliche Kühlung der Wohnung kann zudem ausreichende Verschattung durch Jalousien, Rollläden, Markisen oder Thermovorhänge bringen. Ökologisch wertvoll und hilfreich zugleich ist auch die Bepflanzung rund um die Immobilie: Steingärten speichern Wärme und strahlen diese ab. Bäume und Büsche wiederum spenden Schatten. Selbst ein begrünter Balkon oder Pflanzen im Schlafzimmer können ein besseres Klima schaffen.

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