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Du hast geerbt – was nun? Das solltest du jetzt wissen

Erben ist wirklich kein einfaches Thema. Die emotionale Nachricht, dass ein geliebter Mensch gestorben ist, trifft einen meist unerwartet und bedeutet, Abschied zu nehmen – bevor es zur Verteilung des Nachlasses kommt. Anbei ein Leitfaden, der dir die ersten Schritte bei der Nachlassregelung zeigt.

Es ist wichtig, gut informiert zu sein. Denn so sinkt die Gefahr, dass Unwissenheit zu falschen Erwartungen und letztendlich zu Streit führen kann.

Egal, ob ein Testament vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge greift – der Nachlass muss abgewickelt werden.
Als Erbende solltest du die Fallstricke kennen, damit sich die Erbschaft nicht zu einem Desaster entwickelt.

Die erste Frage, die sich stellt: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Für diese Entscheidung hast du sechs Wochen Zeit nach Kenntnisnahme des Erbfalls; dies gilt insbesondere für die Erbausschlagung, die du beim Nachlassgericht anmelden musst.

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Wenn Schulden vorhanden sind

Das ist ohne Weiteres möglich, dass deutlich mehr Schulden als positive Vermögenswerte hinterlassen wurden. Nimmst du diese überschuldete Erbschaft an, dann haftest du mit deinem Privatvermögen für diese Verbindlichkeiten. Deshalb wäre es in diesem Fall durchaus überlegenswert, das Erbe auszuschlagen; sicherheitshalber könntest du dir auch einen anwaltlichen Rat einholen.

Wenn du dich für das Erbe entscheidest

Hier kommen einige Pflichten auf dich zu: Dazu gehören sowohl die Übernahme des vorhandenen Vermögens als auch die Regulierung von eventuell existierenden Schulden. Ebenso bist du verpflichtet, die hinterlassenen abgeschlossenen Verträge weiterhin zu erfüllen, zum Beispiel ein Mietvertrag oder Zeitschriftenabo. Erst nach Kündigung dieser Verträge erlischt die Zahlungsverpflichtung.

Welche weiteren Risiken auf dich zukommen können

Neben der Übernahme von Schulden gibt es eventuell auch Gehaltsforderungen von Mitarbeitenden, wenn die:der Erblasser:in eine Firma hatte. Natürlich fallen weitere erbrechtliche Verpflichtungen ins Gewicht, etwa wenn ein Vermächtnis zugunsten einer dritten Person existiert, Pflichtteilsansprüche angemeldet werden oder eine Erbengemeinschaft vorhanden ist.

Welche Infos für die Nachlassregelung zur Verfügung stehen

Eigeninitiative ist hier gefragt, um einen Überblick über den Nachlass zu gewinnen. Mithilfe von Kontoauszügen, Urkunden zu Besitztümern oder Kaufverträgen kannst du die Vermögensstruktur aufdröseln. Falls Infos zu Bankverbindungen im In- und Ausland, Wertpapierdepots oder Schließfächer fehlen, ist ein Nachforschungsauftrag bei der jeweiligen Bank möglich; auch der Bundesverband deutscher Banken ist hilfreich.

Wann ein Erbschein Sinn macht

Stell so rasch wie möglich einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bzw. eines europäischen Nachlasszeugnisses. Diese meist kostenpflichtigen Dokumente brauchst du in erster Linie, wenn du weder ein notarielles Testament noch einen Erbvertrag vorliegen hast. Damit ist es möglich, dass du dich gegenüber Banken, Versicherern usw. ausweisen kannst.

Was du tun musst, wenn es um eine Immobilie geht

Lass dir bei einer geerbten Immobilie nicht zu viel Zeit, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchberichtigung zu stellen. Nur in den ersten beiden Jahren nach Eintritt des Erbfalls ist dieser Antrag gebührenfrei.

Check-up: Das solltest du auch noch regeln

Das alles gehört unter anderem dazu, wenn ein Todesfall eintritt und der Nachlass Schritt für Schritt zu regeln ist:

  • Vorhandenes Testament umgehend beim zuständigen Nachlassgericht abliefern; das ist dort, wo die:der Erblasser:in den letzten Wohnsitz hatte.

 

  • Sterbeurkunde beantragen; hier unterstützt dich meist das von dir beauftragte Beerdigungsinstitut, das sich um viele weitere Formalitäten kümmert.

 

  • Versicherungsverträge prüfen; vor allem Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung von der:dem Erblasser:in, um Ansprüche geltend machen zu können.

 

  •  Ansprüche auf Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente- oder Waisenrente klären; dabei die betriebliche Altersversorgung nicht vergessen.

 

  •  Verträge der Erblasserin bzw. des Erblassers kündigen; insbesondere Spar- und Girokonten, Kranken-, Kfz- oder Hausratversicherung, Verbands- bzw. Vereinsmitgliedschaften, Handyvertrag sowie Zeitungsabos und vieles mehr.

 

Und wenn du weitere Hilfe bei Finanzangelegenheiten benötigst: Die Stadtsparkasse München unterstützt dich gerne und steht dir mit ihrem maßgeschneiderten Beratungskonzept zur Seite.

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